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Auszüge aus unserer Satzung


§ 1 Name, Sitz und
Eintragung des Vereins

1. Der Verein führt den Namen "Winter-Sport-Verein e.V. Clausthal-Zellerfeld".

2. Der Verein hat seinen Sitz in Clausthal-Zellerfeld. Der Verein ist im Vereinsregister
    des Amtsgerichtes Clausthal-Zellerfeld eingetragen.


§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

1. Vereinszweck ist die körperliche Ertüchtigung der Mitglieder durch Ausübung
    und Förderung insbesondere des Wintersports. Gefördert werden der Breitensport-,  
    der Leistungs- und Wettkampfsport.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
    Abgabenordnung.

3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Mitglieder
    erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

5. Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins
    fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§ 3 Eintritt von Mitgliedern

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.

2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
    Das Aufnahmeformular des Vereins ist zu verwenden.

3. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.


§ 4 Austritt von Mitgliedern

1. Der Austritt ist dem geschäftsführenden Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.

2. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Quartalsschluss zulässig.
    Der Austritt des Minderjährigen ist von den gesetzlichen Vertretern zu erklären.

3. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.


§ 6 Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt:

     a) an Beratung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlungen teil zunehmen und 
         ihr Stimmrecht auszuüben.
         Zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahrs
         berechtigt;

     b) die Einrichtungen des Vereins (z.B. Skihütte, Vereinsheim) sind nach Maßgabe der hierfür
         getroffenen Bestimmungen zu benutzen;

     c) an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie Sport in allen Sparten auszuüben;

     d) vom Verein Versicherungsschutz gegen Sportunfälle zu verlangen, und zwar im Rahmen
         der vom Landessportbund Niedersachsen e.V. abgeschlossenen Unfallversicherung.

(Stand 24.04.2015)

Nachfolgend finden Sie die ausführliche und komplette Satzung.